24/08/2023
Ad-Hoc-Mitteilung gemäss Artikel 53 des Kotierungsreglements der SIX Exchange Regulation
▪ Sika informiert die Anleihegläubiger der 2025 fälligen Wandelanleihe über die Ausübung der vorzeitigen Rückzahlungsoption
▪ Wandlungserklärungen können bis zum 15. September 2023, 16:00 Uhr MESZ, bei der Zahl- und Umtauschstelle hinterlegt werden
▪ Depotbanken können den Anleihegläubigern eine frühere Frist für die Anmeldung der Wandlungserklärung setzen; Anleihegläubiger sollten sich daher an ihre Bank oder ihren Broker wenden
▪ Anleihen, die nicht gewandelt werden, werden zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückgezahlt
Sika hat die Ausübung ihrer Option bekannt gegeben, die 0.15% Wandelanleihe 2018 - 2025 ("Anleihe") am 25. September 2023 zum Nennwert zuzüglich bis zu diesem Datum aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen.
Diese vorzeitige Kündigung erfolgt in Übereinstimmung mit Ziff. 5.b) ii) der Anleihebedingungen wonach ein Kündigungsrecht besteht, sofern der volumengewichtete Durchschnittspreis (VWAP) einer Namenaktie der Sika AG an der SIX Swiss Exchange AG an mindestens 20 aus 30 fortlaufenden Handelstagen mindestens 130% des während diesen Handelstagen gültigen Wandelpreises beträgt.
Wandlungserklärungen können bis zum 15. September 2023, 16:00 Uhr MESZ, bei der Zahl- und Wandelstelle hinterlegt werden, wobei die Depotbanken den Anleihegläubigern eine frühere Frist zur Anmeldung der Wandlungserklärung setzen können. Anleihegläubiger sollten sich daher an ihre Bank oder ihren Broker wenden. Zum Zeitpunkt dieses Dokuments sind noch 60'295 der ursprünglich ausgegebenen 82'500 Anleihen ausstehend. Jede Anleihe mit einem Nennwert von CHF 20'000 kann in 106.70650 Namenaktien der Sika AG mit einem Nennwert von CHF 0.01 gewandelt werden. Bruchteile von Aktien werden nach Massgabe der Anleihensbedingungen in bar ausbezahlt. Die bei der Wandlung der Anleihe zu liefernden Namenaktien sind mit den ausstehenden Namenaktien vertretbar. Nicht gewandelte Anleihen werden zum Nennwert zurückbezahlt. Der letzte Handelstag der nicht gewandelten Obligationen an der SIX Swiss Exchange wird der 21. September 2023 sein. Unter der Annahme, dass alle Anleihegläubiger ihr Wandelrecht ausüben, können maximal 6'433'868 neue Sika-Aktien ausgegeben werden, was 4.19% des heute ausgegebenen und im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals der Gesellschaft entspricht. Die neu geschaffenen Sika-Aktien werden aus dem bestehenden bedingten Kapital ausgegeben.