22/12/2021

Am 25. Januar 2022 findet eine ausserordentliche Generalversammlung der Sika statt. Der Verwaltungsrat stellt der ausserordentlichen Generalversammlung den Antrag, das bestehende bedingte Kapital von derzeit CHF 155'893.20, entsprechend 15'589'320 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01, auf CHF 187'893.20, entsprechend 18'789'320 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01, zu erhöhen und den ersten Absatz von Ziffer 2 Abs. 4 der Statuten entsprechend abzuändern.

Der Antrag des Verwaltungsrates erfolgt vor dem Hintergrund der beiden Wandelanleihen, welche Sika derzeit ausstehend hat. Die Pflichtwandelanleihe im Betrag von MCHF 1'300 verfällt am 30. Januar 2022 und wird unter Verwendung des zur Verfügung stehenden bedingten Aktienkapitals gewandelt. Die Wandelanleihe im Betrag von MCHF 1'650 verfällt am 5. Juni 2025 und ist heute zu rund 65% mit dem noch zur Verfügung stehenden bedingten Aktienkapital gedeckt. Aufgrund des Anstiegs des Aktienkurses haben sich per 15. Dezember 2021 bereits rund 15% der Obligationäre für eine frühzeitige Wandlung entschieden. Es ist davon auszugehen, dass die positive Entwicklung des Sika Aktienkurses noch weitere Obligationäre zu einer vorzeitigen Wandlung bewegt. Um diese vollumfänglich bedienen zu können, beantragt der Verwaltungsrat die Erhöhung des bedingten Kapitals um 3'200'000 Aktien. Bei einer Annahme durch die Generalversammlung und unter Berücksichtigung der vollständigen Wandlung der Pflichtwandelanleihe und der per 15. Dezember 2021 ausgegebenen Aktien aus der Wandelanleihe 2018-2025 wird das angepasste bedingte Aktienkapital per 31. Januar 2022 rund 5% des bestehenden Aktienkapitals betragen. 

 

PHYSISCHE TEILNAHME NICHT MÖGLICH

Gestützt auf die vom Bundesrat erlassene Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, ist eine physische Teilnahme an der ausserordentlichen Generalversammlung nicht möglich. Entsprechend können die Aktionäre ihre Rechte ausschliesslich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter wahrnehmen.

 

AUSFÜHRLICHE TRAKTANDENLISTE

Die Traktandenliste mit dem Antrag des Verwaltungsrats zum Traktandum wird an die Aktionäre verschickt und im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie auf der Website der Sika AG publiziert.

 

Weitere Informationen: Ausserordentliche Generalversammlung 2022