Die Europäische Union hat neue Gesetze für die Verwendung von Produkten erlassen, die mehr als 0,1 % monomere Diisocyanate enthalten. Dazu gehören Polyurethan- und Polyureaprodukte wie Klebstoffe, Dichtstoffe, Giessharze, Beschichtungen oder Injektionsmittel, die in der industriellen Produktion oder im Bauwesen verwendet werden. Auch wenn in der Schweiz noch keine Schulungspflicht besteht können Sie hier die PU-Schulung absolvieren und alternative Produkte aus dem Sika-Sortiment finden.

REACH-Verordnung zu monomeren Isocyanaten auf einen Blick

Was bedeutet REACH?

Die REACH-Verordnung ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

Das Kürzel „REACH“ leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab: Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals. 

Was gilt neu für Diisocyanate?

Die Europäische Union hat eine neue Beschränkung für die Verwendung von Produkten in Kraft gesetzt, die mehr als 0,1% monomere Diisocyanate enthalten. Diese neuen Vorschriften gelten auch für Produkte wie Polyurethanklebstoffe, Dichtstoffe, Giessharze und Beschichtungsmaterialien, die in der industriellen Produktion und im Bauwesen verwendet werden.

Ab dem 24. August 2023 müssen alle gewerblichen und industriellen
Anwender eine Schulung absolvieren, bevor sie solche Produkte verwenden können. In der Schweiz werden viele Anforderungen von REACH übernommen – die Schulungspflicht für professionelle Anwender von Produkten, welche >0.1% monomeres Diisocyanat enthalten, gehört bisher nicht dazu und es ist auch noch nicht klar, ob und wann diese kommt. 

Warum ist REACH so wichtig?

Bei der Arbeit mit Chemikalien wie Kleb- und Dichtstoffen sind die in den Sicherheitsdatenblättern angegebenen Vorsichtsmassnahmen notwendig, um die Gesundheit und Sicherheit der Anwendenden zu schützen. Einkomponentige Polyurethan-Kleb- und Dichtstoffe härten durch Reaktion mit Luftfeuchtigkeit aus. Diese Reaktion beruht auf der Vernetzung der Präpolymere durch ihre Isocyanatgruppen.

Bei der Anwendung solcher Polyurethanprodukte können die Anwender minimalen Mengen monomerer Diisocyanate ausgesetzt sein, die bei der Herstellung solcher Polymere verwendet wurden. Nach der vollständigen Aushärtung sind diese Produkte dann völlig frei von derartigen reaktiven Bestandteilen.

Werden die derzeitigen Polyurethan-Lösungen von Sika weiterhin verfügbar sein?
Für den industriellen Einsatz:

Ja, die aktuellen Lösungen Sikaflex®, SikaForce®, SikaMelt® und Sikafloor® bleiben weiterhin verfügbar. Die Anwendenden können die Produkte weiterhin verwenden, indem sie die Online-Schulung für den Umgang mit den Produkten absolvieren und dadurch ein Zertifikat erhalten, welches fünf Jahre lang gültig ist.

Für den Einsatz im Bauwesen durch professionelle Anwender:

Ja, die aktuellen Sikaflex®-, SikaBond-, SikaBoom- und Sikafloor®-Lösungen bleiben weiterhin verfügbar. Die Anwender können die Produkte weiterhin verwenden, indem sie die Online-Schulung für den Anwendungsfall des Produkts absolvieren und ein Zertifikat erhalten, welches fünf Jahre lang gültig ist.  

Für welche Sika Produkte gilt diese Regelung?

Aus Gründen der Arbeitssicherheit wird auch Mitarbeitenden in Schweizer Betrieben empfohlen, die Schulung für den Umgang mit Sika Produkten mit mehr als 0,1 % monomerem Diisocyanat zu absolvieren. Jedes Produkt, das dieser Beschränkung unterliegt trägt folgenden Hinweis auf seiner Verpackung"Ab dem 24. August 2023 ist vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erforderlich."

Zusätzlich finden Sie diesen Hinweis auch in unseren Sika Sicherheitsdatenblättern unter dem Abschnitt 2.2. "Zusätzliche Kennzeichnung". Bei zweikomponentigen Produkten prüfen Sie bitte beide Sicherheitsdatenblätter (A & B).

Wo wird diese Schulung angeboten?

Antarctic Heritage Trust and High performance sealant to stop roof from leaking. Joint sealing.

Wir bieten Ihnen einen kostenfreien Zugang zum online-basierten Arbeitssicherheits-Training bei ISOPA an. Dieses Training ist eine gute Ergänzung zur firmeneigenen Sicherheitsunterweisung und gibt Ihnen die Flexibilität alle Beschichtungsmaterialien, Klebstoff- und Dichtstofftypen optimal zu nutzen.

Unter dem unten stehenden Link können Sie sich für den sicheren Umgang mit Diisocyanaten gemäss den gesetzlichen Schulungsanforderungen der REACH-Verordnung schulen und zertifizieren lassen.
Die webbasierte Schulungsplattform enthält verschiedene Schulungsmodule. Mit dem Schulungsselektor werden Sie je nach Produkt und Anwendung zur richtigen Schulung geführt.

Um vom kostenlosen Unterricht zu profitieren, gehen Sie auf folgende Schulungsplattform und verwenden den Sika-Code*: FEICA_21_C20

*Der Sika FEICA-Code läuft nicht ab, aber er ist nur für die Schulungen zur Verwendung von Dicht- und Klebstoffen gültig. Es handelt sich dabei um die Schulungen 048, 049, 050, 051, 052, 053 und 054, die Sie durch Anklicken des Bildes "Kleb- und Dichtstoffe" auf der Schulungswebsite finden können. Diese Schulungen decken die Anwendungen von fast allen Sika-Produkten ab, mit Ausnahme von Spritzanwendungen.

Sikas Optionen zur Bewältigung der REACH-Gesetzgebung

Sika bietet ihren Anwendern eine Vielzahl von Möglichkeiten, um die eingeschränkte Verwendung von monomeren Diisocyanaten einzuhalten. Die aktuellen Lösungen werden weiterhin verfügbar sein, erfordern aber eine Schulung und Zertifizierung der Anwender. Darüber hinaus bietet Sika eine Reihe von Lösungen an, die auf silanterminierten Polymeren (STP) oder der Purform®-Technologie basieren und keine zusätzlichen Massnahmen für die Anwender erfordern.

PURFORM - Alternative Dicht- & Klebstoffprodukte ohne PU-Schulung

Als führender Hersteller von Dicht- und Klebstoffen auf Polyurethanbasis, nehmen wir die Gesundheit und Sicherheit unserer Anwender von Sikaflex®SikaBond® und SikaTack® Produkten sehr ernst. Dies führte zur Entwicklung einer neuen Reihe von Polyurethan-Präpolymeren mit extrem niedrigem Monomergehalt, um die uneingeschränkte Verwendung unserer Produkte durch Fachleute weiterhin zu ermöglichen.

Sika Purform® Pure Performance red logo

Mit Purform® hat Sika eine Reihe von neuen Polyurethan-Präpolymer-Grundgerüsten entwickelt. Alle Purform®-Produkte haben einen extrem niedrigen Gehalt an freien monomeren Diisocyanaten. Die Purform®-Technologie ermöglicht es den Anwendern, von den einzigartigen Leistungsmerkmalen von Polyurethan zu profitieren, während gleichzeitig die Notwendigkeit einer speziellen REACH-Schulung zum Thema Gesundheit und Sicherheit entfällt. 

Durch den Einsatz der Purform®-Technologie für leistungsfähigere Polyurethan-Kleb- und Dichtstoffe mit extrem niedrigem Gehalt an Diisocyanatmonomeren können wir die Herausforderungen von morgen schon heute meistern.

Purform® ist Pur

Der Aspekt der Reinheit spiegelt unsere Fähigkeit wider, reine Präpolymere zu entwickeln. Die neuen Purform®-Präpolymere ermöglichen die Entwicklung von Produkten mit besserer Leistung, während der Gehalt an Diisocyanatmonomeren unter den Schwellenwert der REACH-Beschränkung gesenkt wird.

Purform® ist Performance

Die nächste Generation zeigt eine gesteigerte Leistung. Dank Purform® erfolgt
beispielsweise ist die Durchhärtung und der Haftungsaufbau schneller, sodass die Fugenabdichtung oder Verklebung früher belastbar ist.

Purform® ist das neue Polyurethan

Die Überlegenheit von Polyurethan Materialien beruht auf ihrer einzigartigen Mikrostruktur von flexiblen und starren Segmenten, die an die jeweiligen Anforderungen angepasst werden kann. Dadurch erhält der Kleb- oder Dichtstoff sein starkes und gleichzeitig flexibles Polymernetzwerk. Die neue Purform®-Technologie ist überaus vielseitig, sodass wir leistungsstarke, zuverlässige und beständige Polyurethan Kleb- und Dichtstoffe herstellen können. Purform® macht die neue Generation von Sikaflex® und SikaBond® noch besser.


Sichere Verwendung von Polyurethanprodukten

Bei der Anwendung von Polyurethanprodukten können die Anwender minimalen Mengen nicht umgesetzter monomerer Diisocyanate ausgesetzt sein, die bei der Herstellung solcher Präpolymere verwendet wurden. Sobald das Produkt jedoch vollständig ausgehärtet ist, haben die monomeren Diisocyanate reagiert und die endgültigen Produkte sind völlig frei von diesen reaktiven Chemikalien.

Mit Purform® hat Sika eine Technologie entwickelt, die den Restgehalt an monomeren Diisocyanaten weiter unter den Schwellenwert von 0,1 % reduziert. Dies ermöglicht den Anwendern eine sichere Verwendung von Polyurethanprodukten ohne REACH-Beschränkungen.

  Übliche Polyurethane Sika Purform® Polyurethane
Gehalt an Diisocyanatmonomeren > 0.1 gew. % < 0.1 gew. %
Training (nach REACH) Ja Nein
Zusätzliche Kosten für die Verwendung Ja Nein
     
Hand applying joint sealant to concrete building with Sikaflex cartridge
Fitter performing an auto glass replacement with Sikaflex 255 Extra

FAQ

Was sind Diisocyanate?

Diisocyanate werden hauptsächlich zur Herstellung von Polyurethanprodukten wie Hart- und Weichschaumstoffen, Beschichtungen, Klebstoffen, Dichtungsmitteln und Elastomeren verwendet. Sie sind in flüssigen und pastösen Produkten in unterschiedlichem Masse vorhanden, reagieren aber vollständig mit der Umgebungsfeuchtigkeit und sind daher in fertigen, ausgehärteten Polyurethanprodukten nicht mehr vorhanden.

Werden Polyurethanprodukte durch die neue REACH-Beschränkung verboten?

Die Beschränkung verbietet weder den Verkauf noch die Verwendung von PU-Produkten.

Einige Produkte aus der gesamten Produktpalette von Sika werden von dieser neuen REACH-Beschränkung jedoch betroffen sein.

Welche Produkte sind von dieser Beschränkung betroffen?

Die Beschränkung gilt für alle Produkte, die mehr als 0,1 % monomere Diisocyanate enthalten. Im Allgemeinen ist dies bei den meisten derzeit auf dem Markt befindlichen Polyurethanprodukten der Fall, z. B. bei Klebstoffen, Dichtungsmitteln, Beschichtungen, Bodenbelägen usw. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass ausgehärtete Produkte in ihrem fertigen Zustand keine Isocyanate mehr enthalten und dass die Beschränkung für sie nicht gilt. Sie gilt auch nicht für Produkte mit sehr geringen Restmengen an monomerem Diisocyanat, z. B. die Polyurethan-Produkte der Purform®-Reihe von Sika.

Was ist das Ziel dieser Beschränkung?

In den Registern für arbeitsbedingte Erkrankungen in ganz Europa werden regelmässig genaue, wenn auch niedrige jährliche Zahlen von Asthmafällen im Zusammenhang mit der Arbeit mit monomeren Diisocyanaten erfasst. Im Jahr 2012 begann die deutsche Behörde BAuA mit der Arbeit an einer Verordnung, die diese Zahlen deutlich senken soll. Monomere Diisocyanate können sicher gehandhabt werden, wenn angemessene Massnahmen zur Handhabung und zum Risikomanagement getroffen werden. Allerdings kann ein einziger Vorfall eine Person für Monomere Diisocyanate sensibilisieren, die dann schon bei geringsten Konzentrationen Asthma auslösen können. Der beste Weg, ein solches Risiko zu beherrschen, besteht darin, alle, die mit Monomeren Diisocyanaten arbeiten, im richtigen Umgang mit ihnen zu schulen.

Wie sieht die REACH Regelung in der Schweiz aus?

In der Schweiz werden viele Anforderungen von REACH übernommen – die Schulungspflicht für professionelle Anwender von Produkten, welche >0.1% monomeres Diisocyanat enthalten, gehört bisher nicht dazu und es ist auch noch nicht klar, ob und wann diese kommt. Unsere Kunden können aber dennoch davon betroffen sein, wenn sie z.B. in anderen Werken auch in der EU produzieren oder dies von ihren jeweiligen Endkunden in der EU gefordert wird.

Welche rechtlichen Beschränkungen gelten für Vertreiber, Nutzer und deren Arbeitgeber?

Die Beschränkung stellt sicher, dass jeder, der beruflich mit monomeren Diisocyanaten umgeht, vor ihrer Verwendung über ihre Eigenschaften und die Anforderungen an den sicheren Umgang mit ihnen geschult wurde. Sie besteht aus zwei Teilen: der eine gilt für die Hersteller von PU-Produkten, der andere für die gewerblichen Anwender.

  1. Um ein von der Beschränkung betroffenes Produkt zu verkaufen, muss die Schulungsanforderung auf dem Etikett erwähnt werden, und der Lieferant muss dem Kunden Informationen darüber geben, wo oder wie er die erforderliche Schulung erhalten kann.
  2. Um ein von der Beschränkung betroffenes Produkt zu verwenden, muss der Arbeitgeber dokumentieren, dass der Benutzer eine erfolgreiche Schulung absolviert hat.
Gibt es einen Zeitplan für die Einführung der Ausbildung?

24. Februar 2022: Produkte, die der Beschränkung unterliegen, müssen entsprechend gekennzeichnet werden.
24. August 2023: Bevor die betroffenen Produkte verwendet werden, muss eine Schulung absolviert werden.

Die Schulung ist fünf Jahre lang gültig, danach muss sie erneuert werden.

Wer kann diese obligatorische Schulung durchführen?

Im Gesetzestext sind die zu behandelnden Themen aufgeführt, und die Schulung muss an das Bewerbungsverfahren angepasst werden. Sie kann entweder online oder persönlich durchgeführt werden. Der Ausbilder muss über eine Berufsausbildung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verfügen. Die Industrieverbände der monomeren Diisocyanat-Lieferkette haben gemäss diesen Anforderungen Schulungsmaterial entwickelt und bieten die Schulung online über eine öffentliche Internetplattform an. Auch Ausbilder können über dieselbe Website Zugang zu diesem Schulungsmaterial erhalten.

Wird Sika Schulungen für seine Kunden anbieten?

Es ist aktuell nicht geplant, dass Sika Arbeitssicherheitsschulungen speziell in Bezug auf die REACH-Beschränkung anbietet. Sika unterstützt ihre Kunden, die Schulung online zu absolvieren, indem sie einen Gutscheincode für den kostenlosen Zugang zur Schulung bereitstellt.

Woher weiss ich, ob ich diese Schulung absolvieren muss?

Sie müssen die Schulung absolvieren, wenn Sie ein Produkt mit mehr als 0,1 % Diisocyanaten in einem professionellen oder industriellen Umfeld in der EU verwenden. In der Schweiz gilt diese Regulierung aktuell nicht. Jedes Produkt, das dieser Beschränkung unterliegt, muss auf seiner Verpackung den folgenden Hinweis tragen: "Ab dem 24. August 2023 ist vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erforderlich." Sika fügt diesen Satz auch in Abschnitt zwei seines Sicherheitsdatenblatts ein und gibt weitere Informationen über den Zugang zu Online-Schulungen im Produktdatenblatt.

Private Anwender (Verbraucher) benötigen diese Schulung nicht.

Wer ist dafür verantwortlich, dass die Benutzer geschult werden, und wer wird dies durchsetzen?

Der Arbeitgeber des Anwenders oder der selbständige Anwender ist dafür verantwortlich, dass die Schulung abgeschlossen und die erfolgreiche Teilnahme dokumentiert wird. Die nationalen REACH-Inspektoren in der EU können diese Dokumentation überprüfen.