Bevor Betonschutz- und Instandsetzungsmassnahmen geplant und ausgeführt werden können, bedarf es einer Zustandsanalyse des geschädigten Betontragwerkes. Der Teil 9 der SN EN 1504 definiert ein strukturiertes, prinzipielles Vorgehen, von der Zustandsanalyse bis zum Unterhaltsplan.

1. Beurteilung des Tragwerks nach der Zustandsanalyse

Zustandsanalysen sollen nur durch qualifiziertes und erfahrenes Personal durchgeführt werden. Die Beurteilung soll die nachfolgenden Aspekte berücksichtigen:

  • Zustand des Tragwerks bezüglich sichtbarer, unsichtbarer und potentieller Schäden
  • Bewertung früherer, momentaner und zukünftiger Beanspruchungen
 
2. Ermittlung der Hauptgründe der Zerstörung

Anhand der Beurteilung der bestehenden Konstruktion und Bauweise sowie der materialtechnologischen Zustandsanalyse ist es möglich, die grundsätzlichen Ursachen der Beschädigungen festzustellen:

  • Mechanische, chemische oder physikalische Beschädigungen an Stahlbeton
  • Beschädigungen am Stahlbeton infolge Bewehrungskorrosion
3. Ermitteln der Schutz- und Instandsetzungsmassnahmen

Es bieten sich verschiedenste Schutz- und Instandsetzungsmöglichkeiten für Betontragwerke an. Folgende Optionen können in Betracht gezogen werden:

  • Keine Massnahmen für eine bestimmte Zeitdauer
  • Reduzierte Einstufung der Funktionstüchtigkeit (erneuter Tragfähigkeitsnachweis)
  • Vermeidung oder Verminderung zukünftiger Schäden
  • Vollständige oder partielle Ertüchtigung oder Instandsetzung
  • Vollständige oder partielle Wiederherstellung oder Rekonstruktion
  • Abriss oder Abbruch und Ersatzneubau
4. Wahl der geeigneten Instandsetzungsmassnahmen

Auf der Anforderungsbasis des Bauherrn sowie der objektspezifischen Kriterien, sind die passenden Instandsetzungsprinzipien und die dazugehörigen Verfahren gemäss SN EN 1504 zu definieren.

Die für das Betontragwerk gewählten Schutz- und Instandsetzungsprinzipien müssen für die Art und Ursache der Schäden, für das Schadensausmass sowie für die künftige Nutzung geeignet sein.

Vereinzelt sind für die konkrete Problemlösung Systeme oder Technologien erforderlich, die lokale Bestimmungen (z.B. Feuervorschriften) oder ökologische Aspekte berücksichtigen müssen. Diese Systeme werden durch die SN EN 1504 nicht abgedeckt.

5. Zukünftige Instandhaltung

Nach Beendigung der Instandsetzungsarbeiten sind die durchgeführten Schutz- und Instandsetzungsmassnahmen zu dokumentieren sowie die zukünftige Instandhaltung zu definieren und bereits vorgängig einzuplanen.

Die Dokumentation beinhaltet:

  • Sämtliche eingesetzten Materialien und Systeme
  • Die mit der Instandsetzung erwartete Nutzungsdauer
  • Risiken der eingesetzten Materialien und Systeme (z.B. Nutzungsdauer, Auskreiden, Versprödung, Farbänderungen)
  • Definition von Vorkehrung oder Einschränkungen, um die festgelegte Nutzungsdauer zu gewährleisten respektive die eingesetzten Produkte und Systeme nicht zu gefährden (z.B. Verwendungsverbot von Auftausalzen)
  • Überprüfungsintervalle der Tragsicherheit
  • Intervalle der Inspektionen während der definierten Nutzungsdauer
  • Zuständigkeiten und Finanzierung der Instandhaltung